Litigation PR – Im Namen der Medien

Litigation PR – Im Namen der Medien

Litigation PR – Im Namen der Medien

  • Von Memocine Admin
  • Am 3. September 2014
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Die Unschuldsvermutung eines Angeklagten zählt zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Mit Verweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit erleben wir im Umfeld von Gerichtsreportagen täglich öffentliche Vorverurteilungen. Woran liegt das? An die Stelle einer zweifelsfreien Beweisführung folgen viele mediale Laienurteile eigenen Gesetzen, die Rücksicht auf das juristische Basiswissen sowie gelernte Gerechtigkeitsmuster des Mainstreams nehmen müssen:

 

  • David gegen Goliath – Streitparteien mit deutlich geringerer Macht können vor der Kamera für sich ein besonderes Schutzrecht proklamieren.
  • Bad News are good News – Zum Zwecke der Polarisierung eines Beitrages und der damit verbundenen Erhöhung der Publikationschancen muß ein Journalist abwägen, welche entlastenden Tatbestände weggelassen werden können
  • Begründete Gerüchte – Statt vor einer Berichterstattung alle begründeten Zweifel auszuräumen, erläutert und visualisiert eine Redaktion Sachzwänge und systembedingte Motive, die eine Täterschaft einleuchtend erscheinen lassen.
  • Emotionen vor Fakten – während Justitia für eine vorurteilsfreie Entscheidung blind sein und allein an Hand von Fakten zu einer Entscheidung kommen muss, färben Medien einen Sachverhalt emotional an. Leider werden dabei schnell politische Sehfehler und persönliche Vorurteile vergessen. Bilder des Angeklagten, die mit der Titelmusik von „Spiel mir das Lied vom Tod“ untermalt werden, können kaum auf eine faire Beurteilung in der Öffentlichkeit hoffen.
  • Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern – ein Gerichtsurteil kann länger als ein ganzes Jurastudium dauern. Journalisten bleiben meist nur Tage, wenn nicht sogar nur Stunden, wenn sie die Zuschauer und Leser nicht verlieren wollen.

Selbstverständlich kann und darf ein Gerichtssaal nicht zur medienfreien Zone erklärt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf die Argumente des Klägers wie auch der beklagten Partei zeitnah zu hören. Hierbei unterschätzen aber regelmäßig die streitenden Parteien wie auch die Medien ihre Verantwortung, die sich aus ihrer Rolle des wertfreien Informanten wie auch die des neutralen Beobachters ergibt. Statt dem Publikum bei seiner eigenen Meinungsbildung zu helfen, wird bereits das zu erwartende Gerichtsurteil mitgeliefert. Ein im Namen der Medien erteilter Schuldspruch wirkt nachhaltiger als ein real-juristisches Urteil. Während im realen Leben eine Strafe irgendwann verjährt oder verbüßt ist, erinnern das Internet und die Medienarchive immer wieder an eine Tat und an das aus Sicht der Journalisten angemessene Strafmaß. Faktisch bedeutet dies eine mediale Mehrfachverurteilung für den gleichen Sachverhalt.

Klassische Litigation-PR versucht eine Vorverurteilung zu vermeiden und die Gerüchteküche in Zaum zu halten und somit eine gewisse Sachlichkeit in die aufgeheizte Stimmung zu transportieren. Dies ist nur legitim, um eine wiederholte Verurteilung durch die Öffentlichkeit zu vermeiden. Insbesondere Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens tun somit gut daran, im Falle eines Prozesses die Medien umfassend, verständlich und transparent die Umstände des Tathergangs zu erläutern. Wer als Verteidiger seinen Prozeß vor dem virtuellen Mediengericht gewinnen will, sollte vor allem seine Positionen aus einer ethischen Perspektive beantworten und Journalisten zum Überdenken bereits existierender Schnellurteile bewegen:

  • Goliath meets David: Mandanten, denen insbesondere von der Boulevardpresse auf Grund ihrer Marktführerschaft ad hoc stereotypische Eigenschaften wie Arroganz und Machtmißbrauch zugeschrieben wird, müssen beweisen, dass sie zum Dialog auch mit kritischen Stakeholdern bereit sind.
  • Good News are better than Bad News: Streitigkeiten interessieren eigentlich die Öffentlichkeit nur wegen der dabei überraschend zutage tretenden menschlichen Unzulänglichkeiten. Ein von einem Mandanten signalisierter realistischer Lösungsvorschlag oder Vergleich kann einen Prozeß beschleunigen oder zumindest den Druck auf die andere Streitpartei wesentlich erhöhen.
  • Fakten-Check: Spekulationen sind ein Vorrecht der Medien und zeigen an, dass die Prozeßbeteiligten das Interesse der Öffentlichkeit und deren Informationsbedarf unterschätzt haben. Chronisch anhaltende Spekulationen können zu Vorverurteilungen führen. In einem solchen Fall müssen PR-Manager und Juristen klären, welche Fakten aus prozeßtaktischer Sicht frühzeitig kommuniziert werden können, um Wissensdefizite der Öffentlichkeit abzubauen. Die Streitparteien dürfen jedoch auf keinen Fall eigene Spekulationen starten oder unbewiesene Vorwürfe aussprechen, da damit langfristig deren Glaubwürdigkeit beschädigt wird.
  • Authentizität statt Emotionalität – Im Zweifel heißt es „für den Angeklagten“. Damit aber auch in der Öffentlichkeit Restzweifel ausgeräumt werden, sollte der Ex-Angeklagte auch im Falle eines Freispruchs sachlich seinen Standpunkt vertreten. Gefühlsmäßige Ausbrüche sowie die Ankündigung von Vergeltungsmaßnahmen untergraben die Glaubwürdigkeit einer Person und setzen einem Prozeß einen negativen Schlußstein auf, der dann zu Recht immer wieder aus den Medienarchiven gezogen wird.

Fazit: Professionelle Litigation PR kann nur dann gelingen, wenn Rechtsanwälte und Kommunikationsexperten zusammen mit ihrem Mandanten an einem Strang ziehen. Die Grenzziehung zwischen realem und virtuellem Gerichtssaal zeichnet klar auf, wer die Führung im jeweiligen Frontabschnitt zu übernehmen hat. Entscheidend ist, dass jeder der Akteure sich auf eine gemeinsame Prozeßtaktik und eine damit verbundene Sprachregelung einläßt. Am Ende aller Tage muss der Angeklagte bereit sein, sachliche Notwendigkeiten cor emotionale Empfindlichkeiten in einem Gerichtssaal zu stellen. Ob und wie dies gelingt, werden wir in zukünftigen Artikeln diskutieren.

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